Im Gegensatz zur GOÄ ist die UV-GOÄ ständigen Änderungen und Anpassungen unterworfen. So wurden im Jahr 2018 das Verletzungsartenverzeichnis 2.0 und die Heilverfahrenskontrolle neu eingeführt. In 2019 wurden Änderungen von Leistungslegenden und Vergütung u. a. bei Beratungs- und Untersuchungsleistungen, Berichtsgebühren, Wundversorgung und beim ambulanten Operieren beschlossen.
Durch die zum 1.10.2017 wirksam gewordenen Änderungen der UV-GOÄ werden die Gebührensätze vieler Leistungen auch in 2020 noch einmal um 3% angehoben, was sich insgesamt zu einer Honorarsteigerung von 18% aussummiert.
Welche Leistungen der allgemeinen und der besonderen Heilbehandlung sind von diesen deutlichen Vergütungssteigerungen betroffen und welche sind ausgenommen? Was hat sich insbesondere im neuen Anästhesiekapitel geändert, das in Bezug auf Leistungslegenden und deren Bewertungen größtenteils umgeschrieben wurde? Welche aktuellen Änderungen gibt es zudem bei der Abrechnung der besonderen Kosten nach BG-NT? Welche Formulare sind seit 1.4.2018 neu hinzugekommen und welche fallen weg?
Und: Aktuelle Kommentierungen der gängigsten Gebührenordnungspositionen mit Fallbeispielen und Tipps für die Abrechnung.
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